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BAUMKONTROLLE - der neue einheitliche Standard

Baumkontrolle dient der Verkehrssicherung und dem Erhalt und der Förderung des Baumbestands. Der Baum wird im gesamten Erscheinungsbild der Krone, Stamm- und Wurzelbereich mit Baumumfeld auf Defektsymptome wie Risse, Höhlungen, Wülste, Brüche, Pilzfruchtkörper oder andere Wachstumsanomalien auf die Stand- und Bruchsicherheit überprüft.
Bleibt der Baum im Sturm stehen oder wird er entwurzelt? Können Äste oder Kronenpartien brechen?
 
Im Dezember 2004 wurden die neuen Baumkontrollrichtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) veröffentlicht. Ziel der Initiative war es, einen einheitlichen Standard in der Baumkontrolle zu schaffen.

In der Regel gilt bei gesunden Altbäumen die jährliche Kontrolle in Bereichen mit hoher Verkehrserwartung als ausreichend. z.B. in Biergarten, stark frequentierten Strassen und Wege, belebte Grünanlagen, sowie Spielplätze, Schulen, Kindergärten usw.
Bei weniger besuchten Plätzen empfiehlt die FLL Kontrollintervalle von zwei Jahren.

Bei Bäumen von 15 - 50 Jahren oder gar 80 Jahren (Reifephase) gelten Kontrollinvervalle bei stark frequentierten Plätzen im Abstand von zwei Jahren, im Abstand von 3 Jahren bei weniger besuchten Plätzen.

Beachten Sie, dass vorgeschädigte Bäume jeden Alters einer mindestens jährlichen oder gar halbjährlichen Kontrolle bedürfen.

Dies sind Mindestvoraussetzungen. Wir halten es z.B. auch für notwendig nach Orkanen den Baumbestand zu überprüfen. Im Einzelfall können wir Sie gezielt beraten.

Unser Betrieb ist nach den neuen Richtlinien seit Mai 2005 zur Baumkontrolle zertifiziert.