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LICHTRAUMPROFILSCHNITT
Diese Maßnahme ist vor allem im öffentlichen Verkehr wichtig. Der lichte Raum umfasst dabei immer den Verkehrsraum, der gesetzlich vorgeschrieben ist.
Auf Geh-/ Radwegen ist dieser mindestens 2,50 Meter hoch, auf Fahrbahnen 4,5 Meter.
Sollten Sie als Baumeigentümer Bäume am Straßenrand besitzen, müssen Sie für das Lichtraumprofil sorgen.
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