UNSER PROFIL  

 
 
 
 
 
 
 
     
         
 

LICHTRAUMPROFILSCHNITT

Diese Maßnahme ist vor allem im öffentlichen Verkehr wichtig. Der lichte Raum umfasst dabei immer den Verkehrsraum, der gesetzlich vorgeschrieben ist.
Auf Geh-/ Radwegen ist dieser mindestens 2,50 Meter hoch, auf Fahrbahnen 4,5 Meter.
Sollten Sie als Baumeigentümer Bäume am Straßenrand besitzen, müssen Sie für das Lichtraumprofil sorgen.

 

Zur Vergrößerung anklicken